Mehr Mittel für Vereine und gemeinnützige Vorhaben

Dank guter Geschäftsergebnisse von Swisslos fliessen bedeutend mehr Mittel in den bernischen Lotterie- und Sportfonds. Gestützt auf diese Entwicklung hat der Regierungsrat per 1. Mai 2026 eine Änderung der kantonalen Geldspielverordnung beschlossen. Dadurch können grössere Beiträge für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Sport und Gesellschaft geleistet werden. Schwerpunkte setzt der Regierungsrat bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Vereinsförderung.

von | 06.03.2026

Der Regierungsrat des Kantons Bern will Vereine sowie gemeinnützige Projekte künftig stärker unterstützen. Grund dafür sind deutlich höhere Einnahmen aus den Gewinnen der Lotteriegesellschaft Swisslos. Diese Gelder fliessen in den kantonalen Lotterie- und Sportfonds und müssen gemäss Bundesverfassung für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

Seit 2020 sind die Swisslos-Gewinnanteile des Kantons stark gestiegen: von rund 58 Millionen Franken auf etwa 83 Millionen Franken im Jahr 2024 – ein Plus von über 40 Prozent. Der Kanton rechnet künftig dauerhaft mit Einnahmen von mehr als 71 Millionen Franken pro Jahr aus Geldspielen.

Aufgrund dieser Entwicklung passt die Regierung die kantonale Geldspielverordnung an. Die Änderungen sollen am 1. Mai 2026 in Kraft treten und ermöglichen höhere Beiträge aus dem Lotterie- und dem Sportfonds. Damit können künftig grössere Förderbeiträge für Projekte in den Bereichen Sport, Kultur und Gesellschaft gesprochen werden.

Ein Schwerpunkt liegt auf Bau- und Infrastrukturprojekten, etwa für Sportanlagen, Hallenbäder, Konzert- oder Veranstaltungshallen, aber auch für Projekte von Jugendorganisationen wie Pfadiheimen oder für neue Freizeitangebote. Neu können solche Vorhaben einen Förderzuschlag von bis zu zehn Prozent erhalten.

Bereits heute fliessen erhebliche Mittel aus den Fonds in gemeinnützige Aktivitäten. So wurden zuletzt rund 29,4 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds und 24,2 Millionen Franken aus dem Sportfonds ausbezahlt. Weitere Millionenbeträge wurden für zukünftige Projekte zugesichert.

Mit den zusätzlichen Einnahmen will der Kanton sicherstellen, dass Vereine und gemeinnützige Initiativen weiterhin zentrale gesellschaftliche Aufgaben übernehmen können – von Sport und Kultur über soziale Projekte bis hin zu Infrastruktur, die der gesamten Bevölkerung zugutekommt. Gleichzeitig soll die erhöhte Finanzierung helfen, grössere Vorhaben schneller und umfassender zu realisieren.

Zusätzliche Unterstützung in vielfältigen Bereichen

Ein wichtiger Teil der Mittel aus Lotterie- und Sportfonds fliesst in Bauvorhaben der Bereiche Sport, Kultur und Gesellschaft, wie zum Beispiel Hallenbäder, Konzerthallen, Pumptrack-Anlagen oder Pfadfinderheime. Neu können die Beiträge um bis zu zehn Prozent erhöht werden. Sportanlagen, die im kantonalen Sportanlagekonzept aufgeführt sind, sollen wegen ihrer besonderen Wirkung für den Sport mit bis zu 15 Prozent zusätzlich unterstützt werden können. Die unterstützten Vorhaben müssen den Vereinen und der Bevölkerung zugänglich sein. Zusätzlich werden in einer Vielzahl von Bereichen neue oder erhöhte Beitragsmöglichkeiten geschaffen, beispielsweise für

  • Vereinsförderung im Breitensport, namentlich als Beitrag zur Unterstützung der Ehrenamtlichkeit,
  • Nachwuchsförderbeiträge im Leistungssport,
  • Jugendsportlager,
  • interkantonale und nationale Sportverbände für Sportanlagen im Kanton Bern, sofern diese für den Breiten- und/oder den Leistungssport zur Verfügung stehen,
  • Biodiversitätsvorhaben,
  • Projektbeiträge im Bereich Natur und Umweltschutz, mit Fokus auf den Erhalt natürlicher Lebensräume, und im Bereich Gesellschaft, mit Fokus auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt,
  • humanitäre Entminung, konkret zur Herstellung und zum Einsatz von Entminungsmaschinen für Projekte in ehemaligen Konfliktgebieten an ZEWO-zertifizierte Organisationen mit Sitz im Kanton,
  • Pro-Kopf-Beiträge an Jugendorganisationen wie Jugendsamariter und Jugendfeuerwehr,
  • Vereine der Schweizerischen Volkskultur mit Chören sowie Verbände, die sich für den Erhalt des Kunsthandwerks, wie Trachten, engagieren.

Die neuen Rechtsgrundlagen treten am 1. Mai 2026 in Kraft.

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