Eidgenössische Abstimmung vom 25. September 2022

Die Volkswirtschaft Berner Oberland empfiehlt die Massentierhaltungsinitiative zur Ablehnung. Die Schweiz kennt bereits heute sehr strenge Regelungen zum Tierwohl und gerade durch die naturnahe Bewirtschaftung durch die Oberländer Bauern besteht kein Änderungsbedarf. Die Vorlage zur Revision der AHV wird hingegen zur Annahme empfohlen, da sie für die KMU in der Region einer Massnahme gegen den Fachkräftemangel gleichkommen.

Die Volkswirtschaft Berner Oberland empfiehlt die Massentierhaltungsinitiative zur Ablehnung. Die Schweiz kennt bereits heute sehr strenge Regelungen zum Tierwohl und gerade durch die naturnahe Bewirtschaftung durch die Oberländer Bauern besteht kein Änderungsbedarf. Die Vorlage zur Revision der AHV wird hingegen zur Annahme empfohlen, da sie für die KMU in der Region einer Massnahme gegen den Fachkräftemangel gleichkommen.

Am 25. September stimmt die Schweizer Wahlbevölkerung über vier Themen ab. Für das Berner Oberland ist diese Abstimmung von grosser Bedeutung. Deshalb nimmt die Volkswirtschaft Berner Oberland zu den relevanten Vorlagen Stellung.

Naturnahe Oberländer Landwirtschaft

Die erste Vorlage ist die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)». Die Initiative will die Würde von Nutztieren in die Verfassung aufnehmen. Sie fordert zudem eine Verschärfung des Gesetzes zum Schutz der Tiere. Dies, obwohl die Schweiz eine der weltweit strengsten Regelungen kennt und sich die Landwirtschaft ein sehr hohes Tierwohlniveau aufweist. Die Initiative ist deshalb unnötig. Sie geht aber insbesondere mit Blick auf die Berner Oberländer Landwirtschaft zu weit. Denn sie schränkt die Flexibilität ein, die für das Fortbestehen der Landwirtschaft in einem herausfordernden Lebensraum zentral ist. Als Konsequenz empfiehlt die Volkswirtschaft Berner Oberland die Massentierhaltungsinitiative klar zur Ablehnung.

Frauen als Fachkräfte erhalten

Eine weitere wichtige Vorlage ist jene zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21). Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre wird länger in die AHV eingezahlt. Die erweiterte Arbeitstätigkeit kommt den Arbeitgebern entgegen. Der Fachkräftemangel der Oberländer KMU wird damit gemindert. Zudem stellt es einen weiteren logischen Schritt in der laufenden Harmonisierung von Rechten der Frauen und Männern dar. Deshalb empfiehlt die Volkswirtschaft Berner Oberland die Vorlage AHV21 zur Annahme.

Für weitere Auskünfte

Susanne Huber
Geschäftsführerin

susanne.huber@volkswirtschaftbeo.ch

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